يرجى ملاحظة الشروط والأحكام العامة لدينا.
هذه هي الأساس لجميع الأعمال معنا.
ينطبق القانون الألماني حصرا.
تم الاتفاق على أن ولاية برلين الفيدرالية هي مكان الاختصاص القضائي لجميع المعاملات معنا.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – VAN VUGHT Interiors
Stand: 27. September 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Vertragspartner ist Christian van Vught, handelnd unter VAN VUGHT Interiors, Gotzkowskystraße 31, 10555 Berlin, E-Mail: kontakt@vanvught.de. Das Atelier und die Ausstellung in der Karl-Liebknecht-Straße 210, 16548 Glienicke/Nordbahn, sind eine unselbstständige Niederlassung.
(2) Diese AGB gelten für Verträge über Waren, individuell gefertigte oder bearbeitete Waren sowie Beratungs-, Aufmaß-, Planungs-, Liefer-, Montage- und handwerkliche Leistungen. Dazu gehören insbesondere Raumausstattung, Fensterdekoration, Sicht- und Sonnenschutz, Schienen und Leisten, Polster-, Tapezier-, Maler- und sonstige ausdrücklich angebotene Arbeiten. Sie gelten für Verträge im Fachgeschäft, beim Kunden und über Fernkommunikationsmittel einschließlich des Onlineshops. Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge beschreiben den jeweiligen Leistungsumfang, Maße, Materialien, Preise, etwaige Nebenleistungen und voraussichtliche Termine. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung einer Anfrage oder Bestellung ist noch keine Auftragsannahme, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
(2) Bei Bestellungen im Onlineshop richten sich die technischen Schritte und Korrekturmöglichkeiten nach dem Checkout. Die Darstellung im Shop ist eine Aufforderung zur Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet ist. Der Kunde gibt mit Betätigung der eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Wir nehmen es durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Versand der Ware an. Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang.
(3) Beratungs- und Planungsergebnisse sowie Materialmuster sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vereinbart ist. Farb-, Struktur- und Musterabweichungen im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit und materialtypischer Eigenschaften sind möglich; eine konkret zugesagte Beschaffenheit bleibt maßgeblich. Bei Tapeten, Stoffen und anderen chargenabhängigen Materialien wird die abgestimmte Menge zugrunde gelegt.
(4) Zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei erst während der Ausführung erkennbaren Untergrundschäden, nicht tragfähigen Befestigungsflächen oder verdeckten Leitungen, erfolgen nach vorheriger Abstimmung über Umfang und Vergütung. Bei dringlichen Sicherungsmaßnahmen informieren wir den Kunden unverzüglich.
§ 3 Beratung und Aufmaß beim Kunden
(1) Ortstermine, Bemusterung, Aufmaß und Planung sind nur kostenpflichtig, wenn die Vergütung vorab vereinbart wurde. Ob ein Betrag bei anschließender Beauftragung angerechnet wird, ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Bei eigenem Aufmaß des Kunden sind dessen Angaben Grundlage der Ausführung. Wir prüfen erkennbare Widersprüche und weisen auf erkennbare Risiken hin. Bei unserem Aufmaß sind die bei dem Termin zugänglichen und erkennbaren Verhältnisse maßgeblich. Der Kunde informiert uns über bekannte verdeckte Leitungen, Beschädigungen, Besonderheiten des Untergrunds und erforderliche Genehmigungen; unsere gesetzlichen Prüf- und Hinweispflichten bleiben bestehen.
(3) Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Termin den Zugang, stellt die erforderlichen Arbeitsflächen frei und sorgt im Rahmen des Zumutbaren für Strom und eine sichere Arbeitsumgebung. Schäden durch von uns zu vertretende Pflichtverletzungen richten sich nach Abschnitt 9.
§ 4 Preise, Zahlung und Abschläge
(1) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gesonderte Kosten für Lieferung, Anfahrt, Montage, Entsorgung und weitere Leistungen werden vor Vertragsschluss ausgewiesen oder nach transparenten Berechnungsgrundlagen vereinbart.
(2) Die Fälligkeit und etwaige Anzahlung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Bei ausdrücklich vereinbarter vollständiger Vorkasse beginnt die Beschaffung oder Fertigung nach Zahlungseingang. Ohne solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Bei Werkleistungen bleiben gesetzliche Rechte zu Abschlagszahlungen und zur Abnahme unberührt.
(3) Zusätzliche Leistungen werden nur nach einer entsprechenden Vereinbarung berechnet. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben bestehen.
§ 5 Lieferung, Anlieferung und Montage
(1) Liefer- und Leistungstermine werden individuell vereinbart. Ist ein Termin unverbindlich, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Über absehbare Verzögerungen informieren wir den Kunden. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
(2) Lieferung bis zur Bordsteinkante, Tragen in Räume, Auspacken, Entsorgen der Transportverpackung und Montage sind unterschiedliche Leistungen und nur geschuldet, soweit sie vereinbart wurden. Bei vereinbarter Montage liefern wir die für den Auftrag vorgesehenen Teile an den vereinbarten Montageort und montieren im beschriebenen Umfang.
(3) Bei einem Verbrauchsgüterkauf geht das Transportrisiko grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über. Eine erkennbare Transportbeschädigung sollte der Kunde möglichst dokumentieren und uns mitteilen; die unterlassene Meldung schmälert seine gesetzlichen Ansprüche nicht.
(4) Ist ein Termin wegen fehlenden Zugangs oder nicht erfüllter Mitwirkung des Kunden und ohne unser Verschulden nicht durchführbar, vereinbaren wir einen neuen Termin. Ersatz nachweisbarer zusätzlicher Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
§ 6 Handwerkliche Arbeiten, Änderungen und Abnahme
(1) Bei einem Werkvertrag schulden wir die im Angebot beschriebene Leistung und deren mangelfreie Herstellung. Erforderliche Vorarbeiten, Untergrundbehandlung, Demontage, Entsorgung und Wiederherstellung gehören nur zum Leistungsumfang, soweit sie vereinbart sind oder nach der vereinbarten Leistung notwendig geschuldet werden.
(2) Erkennt eine Partei während der Ausführung, dass Änderungen notwendig oder zweckmäßig sind, stimmen die Parteien Ausführung, Vergütung und etwaige Terminfolgen vor Umsetzung ab. Zwingende gesetzliche Änderungsrechte bleiben unberührt.
(3) Ein abnahmefähiges Werk ist nach Fertigstellung abzunehmen, sofern es vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Bei Verbrauchern kann eine Abnahme durch Fristablauf nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen eintreten; wir weisen bei entsprechender Aufforderung in Textform auf die Folgen der nicht erklärten oder ohne Mangelangabe verweigerten Abnahme hin. Mängel werden möglichst in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten. Gesetzliche Mängelrechte bestehen auch ohne Protokoll.
(4) Für reine Dienstleistungen ohne geschuldeten Werkerfolg gelten die gesetzlichen Regeln des Dienstvertrags; eine Werkabnahme ist dafür nicht vorgesehen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Unterlagen
(1) Gelieferte Waren bleiben, soweit rechtlich möglich, bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum. Weitergehende Sicherungsrechte werden gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
(2) Entwürfe, Zeichnungen und Kalkulationen dürfen nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks genutzt werden. Gesetzliche Rechte und individuelle Nutzungsvereinbarungen bleiben unberührt.
§ 8 Mängelrechte
(1) Für Waren und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir können im gesetzlichen Rahmen nacherfüllen; bei Waren stehen Verbrauchern die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu. Erforderliche Kosten der Nacherfüllung tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei von Kunden beigestelltem Material prüfen wir dieses im Rahmen der übernommenen Leistung und weisen auf erkennbare Untauglichkeit hin. Für einen Mangel, der ausschließlich auf einer nicht erkennbaren Untauglichkeit des beigestellten Materials oder auf einer Kundenanweisung beruht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Freizeichnung ist damit nicht verbunden.
(3) Freiwillige Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich erklärt werden; gesetzliche Mängelrechte werden durch Hersteller- oder Lieferantengarantien nicht eingeschränkt.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelrechte und Ansprüche auf Nacherfüllung bleiben unberührt. Die vorstehenden Regeln gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Widerruf und individuell angefertigte Waren
(1) Bei Verträgen im Fachgeschäft besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen informieren wir vor Vertragsschluss gesondert über ein bestehendes Widerrufsrecht, Fristen, Ausnahmen, Rücksendekosten und das Musterwiderrufsformular. Diese AGB ersetzen die individuelle gesetzliche Widerrufsbelehrung nicht.
(2) Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Das gilt nicht schon deshalb, weil eine Ware bestellt, besonders beschafft oder anschließend montiert wird. Bei Verträgen, die rechtlich als Werkvertrag einzuordnen sind, greift die Ausnahme für individuell angefertigte Waren nicht allein wegen maßgefertigter Bestandteile. Die konkrete Einordnung wird vor Vertragsschluss vorgenommen.
(3) Soll mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, holen wir die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Aufforderung beziehungsweise Zustimmung und Kenntnisbestätigung gesondert ein. Für einen Wertersatz oder das Erlöschen eines Widerrufsrechts gelten ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Für online geschlossene Fernabsatzverträge stellen wir, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die elektronische Widerrufsfunktion bereit. Ein E-Mail-Kontaktformular oder eine bloße AGB-Klausel ersetzt die erforderliche zweistufige Funktion mit Eingangsbestätigung nicht.
§ 11 Verpackungen und Entsorgung
(1) Wir setzen für die Lieferung und den Versand die nach den jeweils geltenden Vorschriften zulässigen Verpackungen ein. Soweit im Angebot vereinbart, nehmen wir Transportverpackungen bei der Montage mit. Für Verkaufs- und Versandverpackungen gelten die gesetzlichen Entsorgungswege und Pflichten.
(2) Gesetzliche Rechte der Kunden zur Rückgabe oder Entsorgung von Verpackungen bleiben unberührt. Eine Verlagerung unserer Registrierungs-, Systembeteiligungs-, Kennzeichnungs- oder Konformitätspflichten auf Verbraucher findet nicht statt.
§ 12 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
